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Die evangelischen und die
katholischen Kirchen in Baden-Württemberg haben im Jahr 2005 die rechtliche Grundlage
für eine konfessionelle Kooperation im Religionsunterricht geschaffen.
NEU:
Um die Evaluation mit der gebotenen
Sorgfalt durchführen und aus den Ergebnissen Rückschlüsse für die künftige
Praxis gewinnen zu können, können Anträge für das Schuljahr 2007/2008
nur von den Schulen gestellt werden, die bereits jetzt an der
konfessionellen Kooperation teilnehmen.
Downloads - unten
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1.
Kurzhinweise für
die Schulleitungen zum Verfahren der Beantragung - nur für Schulen,
die schon jetzt konfessionell kooperieren.
Ein
Antrag kann für einen Standardzeitraum (von bis zu zwei Schuljahren)
beantragt werden (ein Antragsformular unten zum Download).
In der
Grundschule ist das nur für die Klassen 1 und 2 möglich, in den weiterführenden
Schularten für die Klassenstufen, die nach dem neuen Bildungsplan
arbeiten.
Ein
Antrag kann nur von einer Schule gestellt werden, die bereits an der
konfessionellen Kooperation teilnimmt.
Neuanträge
sind für das Schuljahr 2007/08 nicht möglich.
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2. Antragsvoraussetzungen:
Der Antrag kann
nur bearbeitet werden,
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wenn
ein zustimmender und einstimmiger Beschluss der Fachschaft
Religion (d.h. ohne Gegenstimme !) vorliegt;
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wenn
von den beteiligten Lehrkräften ein Unterrichtsplan für den
beantragten Standardzeitraum erstellt wurde. (Knapper Zweijahresplan
mit Hinweisen auf Zeiträume, verantwortliche Lehrkräfte, Themen,
Bildungsstandards insbesondere Verweise auf die im verbindlichen
Rahmen notierten Profilstandards):
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wenn
Lehrkräfte benannt sind, die an einer Fortbildung teilnehmen werden.
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Die
beteiligten Lehrkräfte müssen an der verbindlichen eintägigen
Einführungsfortbildung teilnehmen. Sie wird entweder kurz vor den
Sommerferien oder in der letzten Woche der Sommerferien durchgeführt.
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Schulen,
die an den württembergischen Projektversuchen teilgenommen haben, müssen
ebenfalls Anträge nach neuer Vereinbarung einreichen. Die Lehrkräfte,
die bereits an Fortbildungen im Rahmen der Projektversuche
teilgenommen haben, sind von der verbindlichen Einführungsveranstaltung
freigestellt.
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Eine
qualitativ überzeugende Umsetzung dieser Kooperation erfordert
Ressourcen. Weil diese nur begrenzt zur Verfügung stehen
(Fortbildung, Gesprächszeit), ist es nur möglich, eine begrenzte
Anzahl von Anträgen zu genehmigen.
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Ein
konfessionell-kooperativer RU muss ein Mehr-Wert-Modell sein.
Dieser
Mehrwert besteht darin, dass Schüler die Eigenarten der jeweils anderen
Konfession dadurch glaubwürdig erfahren, weil sie ihnen von evangelischen
und katholischen Lehrkräfte vermittelt werden.
Ein weiterer Mehr-Wert besteht darin, dass die Kolleginnen und Kollegen
der beiden Konfessionen in einen fruchtbaren Austausch über die je eigene
Konfession treten, miteinander und voneinander lernen und so auch das
eigene konfessionelle Profil geschärft wird.
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Downloads zur Konf.
Kooperation:
Antrag
der Schule auf konfessionell-kooperativen Religionsunterricht
Broschüre
zum konfessionell-kooperativen RU
(pdf - 0,9 MB)
Kurzinformationen zur Beantragung
Schulleitungsinformation
Zeitschiene
Unterrichtsplan
Gesprächsleitfaden
Qualitätsmerkmale
zur Genehmigung
Sämtliche Downloads finden
Sie
unter: www.elk-wue.de
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