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Konfessionell-kooperativer Religionsunterricht

Die evangelischen und die katholischen Kirchen in Baden-Württemberg haben im Jahr 2005 die rechtliche Grundlage für eine konfessionelle Kooperation im Religionsunterricht geschaffen.

NEU:
Um die Evaluation mit der gebotenen Sorgfalt durchführen und aus den Ergebnissen Rückschlüsse für die künftige Praxis gewinnen zu können, können Anträge für das Schuljahr 2007/2008 nur von den Schulen gestellt werden, die bereits jetzt an der konfessionellen Kooperation teilnehmen.

Downloads - unten

1.  Kurzhinweise für die Schulleitungen zum Verfahren der Beantragung - nur für Schulen, die schon jetzt konfessionell kooperieren.

 Ein Antrag kann für einen Standardzeitraum (von bis zu zwei Schuljahren) beantragt werden (ein Antragsformular unten zum Download). 

In der Grundschule ist das nur für die Klassen 1 und 2 möglich, in den weiterführenden Schularten für die Klassenstufen, die nach dem neuen Bildungsplan arbeiten.

Ein Antrag kann nur von einer Schule gestellt werden, die bereits an der konfessionellen Kooperation teilnimmt.

Neuanträge sind für das Schuljahr 2007/08 nicht möglich.

 

  1. Der Antrag auf konfessionell-kooperativen erteilten Religionsunterricht muss bis spätestens zum  1. März 2007 gestellt werden. 
    Er ist gleichzeitig zu richten an die beiden zuständigen kirchlich Beauftragten für den Religionsunterricht (d.h. an den evangelischen Schuldekan in Freudenstadt und an den katholischen Schuldekan in Rottweil/kath. Schuldekan für Gymnasien in Tuttlingen).

  1. Entschieden wird über den Antrag von den kirchlichen Oberbehörden (Ev. Oberkirchenrat / (Erz-) Bischöfliches Ordinariat). Eine Entscheidung über Ihren Antrag erhalten Sie bis zum Juni 2007.

 

2. Antragsvoraussetzungen:
Der Antrag kann nur bearbeitet werden,
  • wenn ein zustimmender und einstimmiger Beschluss der Fachschaft Religion (d.h. ohne Gegenstimme !) vorliegt;

  • wenn von den beteiligten Lehrkräften ein Unterrichtsplan für den beantragten Standardzeitraum erstellt wurde. (Knapper Zweijahresplan mit Hinweisen auf Zeiträume, verantwortliche Lehrkräfte, Themen, Bildungsstandards insbesondere Verweise auf die im verbindlichen Rahmen notierten Profilstandards):

  • wenn Lehrkräfte benannt sind, die an einer Fortbildung teilnehmen werden.

 

  • Die beteiligten Lehrkräfte müssen an der verbindlichen eintägigen Einführungsfortbildung teilnehmen. Sie wird entweder kurz vor den Sommerferien oder in der letzten Woche der Sommerferien durchgeführt.

  • Schulen, die an den württembergischen Projektversuchen teilgenommen haben, müssen ebenfalls Anträge nach neuer Vereinbarung einreichen. Die Lehrkräfte, die bereits an Fortbildungen im Rahmen der Projektversuche teilgenommen haben, sind von der verbindlichen Einführungsveranstaltung freigestellt.

  • Eine qualitativ überzeugende Umsetzung dieser Kooperation erfordert Ressourcen. Weil diese nur begrenzt zur Verfügung stehen (Fortbildung, Gesprächszeit), ist es nur möglich, eine begrenzte Anzahl von Anträgen zu genehmigen.

Ein konfessionell-kooperativer RU muss ein Mehr-Wert-Modell sein.  

Dieser Mehrwert besteht darin, dass Schüler die Eigenarten der jeweils anderen Konfession dadurch glaubwürdig erfahren, weil sie ihnen von evangelischen und katholischen Lehrkräfte vermittelt werden.

Ein weiterer Mehr-Wert besteht darin, dass die Kolleginnen und Kollegen der beiden Konfessionen in einen fruchtbaren Austausch über die je eigene Konfession treten, miteinander und voneinander lernen und so auch das eigene konfessionelle Profil geschärft wird.

Downloads zur Konf. Kooperation:

Antrag der Schule auf konfessionell-kooperativen Religionsunterricht

Broschüre zum konfessionell-kooperativen RU  
(pdf - 0,9 MB) 


Kurzinformationen zur Beantragung


Schulleitungsinformation

Zeitschiene

Unterrichtsplan

Gesprächsleitfaden

Qualitätsmerkmale zur Genehmigung


Sämtliche Downloads finden Sie
unter:
www.elk-wue.de